Lärmschutzverordnung, Sinn oder Unsinn!?

Immer öfter werden wir mit Dezibelbegrenzungen konfrontiert, die einzuhalten sind. Von Gastronomen mit mahnenden Messmikrofonen (noch vor dem Aufbau) bis zu Festinstallationen auf der Bühne wird man als Band gegängelt!

Inzwischen gibt es einige Veranstaltungsorte, die der Veranstaltung klare Grenzen vorgeben. Der niedrigste Wert lag da schonmal bei 89 Dezibel.

Dazu sollten Sie wissen, wenn ein Sänger mit kraftvoller Stimme wenige Meter vor Ihnen singt, erreicht er einen Wert von ca. 92 Dezibel und das ohne den Einsatz von Technik.

Ein Saxophonist ohne Mikrofon erreicht bei normaler Spielweise etwa 95 Dezibel und überschreitet diese locker!

Im Vergleich sollte man auch wissen, das die Werte in einem absolut ruhigen Schlafzimmer nicht bei 0 Dezibel sondern bei etwa 30 Dezibel liegen und ein Staubsauger bei 70 dB!

Das zeigt, wie groß die Herausforderung an eine Liveband mit echtem Schlagzeuger und Bläser ist, die über viele Stunden, inklusive der Geräuschkulisse von sprechenden Gästen, zusammen 90 dB nicht überschreiten dürfen.

Besonders bei Veranstaltungen mit Partycharakter mit tanzenden Gästen ist eine Grenze von 90 dB eigentlich nicht durchführbar. Außer man schaltet die PA (Tonanlage) komplett aus und spielt nur noch mit der eigentlich für die Musiker gedachte Monitoranlage weiter. Dies ist für die Gäste definitiv kein Klang – Erlebnis.

Wer will schon einen Rocksong à la ACDC mit angezogener Handbremse hören, das macht keine Stimmung und hat mit ehrlicher Rockmusik nichts mehr zu tun!

Sollten Sie für Ihre Festivitäten eine Eventlocation mit Lautstärkebegrenzungsauflagen buchen, dann rate ich Ihnen davon ab, es sei denn, Sie wollen nur dezente Hintergrundmusik zum Essen.

Dafür wäre ein Kammermusik-Ensemble wie z.B. ein Streichquartett sehr geeignet.

Wollen Sie aber lieber am Abend Partystimmung und auf der Tanzflächen abhotten, könnte es mit einer Cover-Band bei einer Lautstärkebegrenzungsauflage durch den Verantwortlichen der Eventlocation zu einem Partycrash kommen.

Oft geben Selbstständige mit Ihrem gastronomischen Betrieben leider viel zu früh auf und entsprechen dem Wunsch eines einzelnen Nachbarn! Das Thema wird leider so ausgelegt, als dürfte man in der Nacht gar nichts hören 0dB (= 30dB).

Unerträglicher Lärm 130 dB -140 dB (Fluglärm, Schmerzgrenze des menschlichen Gehörs) ist etwas völlig anderes und kann mit einer einstweilige Anordnung gestoppt werden. Dabei haben es die Beamten schwer, Sie müssen einen Kompromiss finden wo es eigentlich keinen gibt. Also trauen Sie sich! Nur selten wird dem Betroffenen uneingeschränktes Recht zugesprochen!

Die Band „Airplay“ ist jetzt seit fast 20 Jahren sehr erfolgreich in ganz Europa unterwegs und hat jede noch so schwere akustische Begebenheit gemeistert. Sei es ein umgebauter ehemaliger Kuhstall oder ein überakustischer Schlosssaal.

Bei uns geht es um Klang und nicht um Lautstärke. Wir wollen Ihr Event stilvoll untermalen und nicht überzeichnen! Das ist für uns Professionalität!

Lärm hat meistens mit lauten Geräuschen zu tun und nichts mit guter Musik!

Dan Markx (Sänger und Saxofonist, Airplay)