Standesamtlich heiraten – Ein Überblick?

Wenn Ihr Euch dazu entschieden habt, Eure Zukunft gemeinsam zu gestalten und zu heiraten, dann stellen sich sicherlich viele Fragen. Innerhalb Deutschlands ist der Gang zum Standesamt gesetzlich vorgeschrieben, um die Ehe rechtskräftig werden zu lassen. Um hier alles richtig zu machen, solltet Ihr ein paar Dinge beachten, die wir nachfolgend für Euch zusammenfassen.

Anmeldung beim Standesamt und Wartezeit

Die Anmeldung erfolgt bei dem Standesamt, welches in dem Zuständigkeitsbereich des Wohnortes von einem der beiden Partner liegt. Wohnen beide Partner in unterschiedlichen Orten, kann man sowohl das eine oder das andere Standesamt auswählen.
Eine festgelegte Frist für die Anmeldung des Termins gibt es nicht. Sechs Monate vor dem Wunschtermin ist jedoch eine gute Richtlinie. Dann ist auch die Chance höher, am Wunschtag heiraten zu können.

Die Anmeldung erfolgt bestenfalls gemeinsam. Fehlt einer der Partner, aus welchem Grund auch immer, muss der andere in jedem Fall eine Vollmacht des abwesenden Partners dabei haben.

Nicht vergessen – Unterlagen mitnehmen

Um auf dem Standesamt heiraten zu können, ist die Vorlage bestimmter Unterlagen notwendig. Daher ist eine möglichst frühe Anmeldung auch so sinnvoll. Sollten Unterlagen fehlen, können diese in der gegebenen Zeit nachgereicht werden.

Notwendig ist jeweils:

  • Personalausweis oder Reisepass (sollte gültig sein)
  • Amtliche Bescheinigung von der Meldebehörde
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

 

Letztere ist wichtig, wenn beide Partner in Deutschland geboren wurden. Stammt einer der Partner jedoch aus dem Ausland, muss eine Geburtsurkunde des Ursprungslandes vorliegen, die jedoch vorher beglaubigt und gegebenenfalls übersetzt worden ist.

Liegt eine bestimmte Situation vor, sind weitere Unterlagen nötig, die dem Standesamt vorgelegt werden müssen. Dies ist der Fall, wenn

  • es ein gemeinsames Kind gibt: Geburtsurkunde des Kindes erforderlich
  • einer der Partner geschieden oder verwitwet ist: beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, der mit einem entsprechenden Vermerk auf Scheidung oder Tod des Partners versehen ist
  • einer der Partner ist nicht volljährig: Um zu heiraten, muss hier eine sogenannte Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit vorgelegt werden. Um dieses Dokument zu erhalten, ist eine Beantragung beim Familiengericht erforderlich. Nur wenn dem Antrag stattgegeben wird, kann man auch heiraten.

Eine Sonderstellung nehmen die Unterlagen ein, die Ihr vorlegen müsst, wenn einer von Euch aus dem Ausland stammt. Hier hat das Standesamt nämlich andere Regelungen. Neben den bereits genannten Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Partner wurde im Ausland geschieden: Anerkennungsverfahren erforderlich. Sämtliche Urkunden über Ehe und Scheidung müssen vorgelegt werden. Dazu gehören rechtskräftige Urteile über Scheidung und Aufhebung. Die Dokumente müssen als Original, sowie in einer durch einen inländischen, vereidigten Urkundenübersetzer übersetzten Fassung vorliegen.
  • Partner kommt aus dem Ausland: Hierbei ist dessen Geburtsurkunde erforderlich. Neben dem Original ist hierbei ebenfalls eine übersetzte Fassung vorzulegen, die von einem inländischen und vereidigten Urkundenübersetzer übersetzt wurde.
  • Partner besitzt nicht seit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist eine Erwerbsurkunde oder eine Einbürgerungsurkunde erforderlich.
  • Partner ist ein Spätaussiedler oder wurde aus seiner Heimat vertrieben: Neben einem Registrierschein und dem Vertriebenenausweis ist es notwendig, eine Spätaussiedlerbescheinigung beim Standesamt einzureichen. Dazu kommt ebenfalls die Einbürgerungsurkunde, sowie die Bescheinigung, die über eine Namenserklärung Aufschluss gibt.

Tipp: Seid Ihr Euch nicht sicher, welche Unterlagen fehlen, kann das Standesamt Euch weiterhelfen.

Welche Kosten auf Euch zukommen

Eine Trauung beim Standesamt ist bei weitem nicht so teuer wie in der Kirche. Trotzdem müsst Ihr mit diesen Kosten rechnen:

  • Prüfung der Ehefähigkeit: 40,00 Euro (80,00 Euro, sofern ausländische Rechte beachtet werden müssen)
  • Termin findet außerhalb der Öffnungszeiten statt: 60,00 Euro
  • Standesamt befindet sich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs: 30,00 Euro

Wie die Trauung abläuft

Viele betrachten eine Trauung beim Standesamt als relativ schlicht. Die Dauer umfasst ca. 30 Minuten. Der Ablauf besitzt bei allen Standesämtern eine ähnliche Struktur, die folgendermaßen aussieht:

Nach einer kurzen Begrüßung und der Überprüfung der Personalien dürfen sich die Gäste setzen und der Standesbeamte leitet die Trauung mit einer Ansprache ein. Auf diese folgt bereits die alles entscheidende Frage an das Brautpaar, welches diese in der Regel mit “Ja!” beantwortet. Sind die Ringe ausgetauscht, liest der Standesbeamte noch den Eintrag im Ehebuch vor.

Zum Abschluss muss dieser Eintrag sowohl vom Brautpaar, den Trauzeugen, sowie dem Standesbeamten unterschrieben werden. Für gewöhnlich werden dann noch Glückwünsche an das Paar augesprochen, sowie die Gäste zu einem kleinen Sektempfang in einem Nebenzimmer eingeladen.

Darf die Braut ein Brautkleid tragen?

Dies ist tatsächlich eine Frage, die häufiger auftaucht. Doch sie kann eindeutig mit “Ja!” beantwortet werden. Viele Paare kaufen sowohl für das Standesamt, als auch die kirchliche Trauung eine eigene Garderobe. Wenn die Braut jedoch wünscht, ein richtiges Brautkleid auf dem Standesamt zu tragen, darf sie das durchaus.

Sind Trauzeugen gesetzlich notwendig?

Seit dem 1. Juli 1998 ist die Anwesenheit von Trauzeugen nicht mehr zwingend notwendig. Diese Tradition wird jedoch nach wie vor von vielen Brautpaaren aufrechterhalten, da es sich oftmals um Freunde handelt und man gemeinsam den Ehebucheintrag unterschreibt. Wichtig ist lediglich, dass die Trauzeugen am Tag der Trauung volljährig sind.

Das Bild ist von JAP-Fotografie und in der Klosterbibliothek in Wiblingen bei Ulm entstanden.
Dort kann man sich auch standesamtlich trauen lassen!

Dieser Blogeintrag ist in Zusammenarbeit mit anwalt.org  entstanden. Vielen Dank!

Das Beste,
Jascha Pansch